Vortragsreihe „Dachauer Prozesse“

Themen: „Die Spätverfolgung von NS-Verbrechen durch die deutsche Strafjustiz“ und „Späte Gerechtigkeit“ nach 80 Jahren. Warum erst jetzt? – Warum jetzt noch?

 |  29.03.2023  | 18:30—20:30

„Späte Gerechtigkeit“ nach 80 Jahren. Warum erst jetzt? – Warum jetzt noch?

Thomas Walther

Thomas Walther ist ein deutscher Rechtsanwalt und 79 Jahre alt. Er war seit 1975 Richter und Staatsanwalt in Bayern. 2006 wechselte er zur Zentralen Stelle zur Aufklärung von NS-Verbrechen in Ludwigsburg, wo er maßgeblich am Erfolg des Strafverfahrens gegen John Demjanjuk von 2009 bis 2011 in München beigetragen hat, der im Vernichtungslager der SS in Sobibor als Wachmann eingesetzt war.

Seit seiner Pensionierung 2009 setzt er als Anwalt von Überlebenden und Opferfamilien sowie mit Recherchen zu möglichen Zeugen der Mordaktionen in den Konzentrationslagern seinen Einsatz auf der Suche nach später Gerechtigkeit für die Opfer und für die Bestrafung noch lebender NS-Täter fort.

Seither arbeitete er an mehr als 20 Ermittlungsverfahren von denen nur wenige zu Gerichtsverfahren führten. Seit zwei Monaten arbeitet Walther mit einigen Nebenklägern an der Vorbereitung eines neuen Sachsenhausen-Prozesses, der am  Landgericht Gießen stattfinden soll.

 


 

Die Spätverfolgung von NS-Verbrechen durch die deutsche Strafjustiz

Boris Burghardt

Boris Burghardt ist derzeit Gastprofessor zur Vertretung des Lehrstuhls für Strafrecht, Strafprozessrecht, Rechtsphilosophie und Rechtsvergleichung an der Humboldt-Universität Berlin. Seine Forschungsschwerpunkte liegen insbesondere im Völkerstrafrecht, in der juristischen Zeitgeschichte und in der Rechtsphilosophie.

Mehr als 70 Jahre nach Kriegsende hat sich noch eine Reihe von Beteiligten an NS-Verbrechen vor deutschen Gerichten verantworten müssen. Zuvor waren diese Personen jahrzehntelang unbehelligt geblieben. Die deutsche Strafjustiz hat sowohl die frühere Untätigkeit als auch die späten Verfolgungsbemühungen mit rechtlichen Erwägungen begründet, ohne dass sich die maßgeblichen Rechtsgrundlagen zwischenzeitlich geändert haben. Dieser Vortrag begibt sich auf eine Spurensuche, wo es zu rechtlichen Neubewertungen kam, und bemüht sich um eine Einordnung in einen breiteren gesellschaftlichen Kontext.

 


 

Begleitend zur aktuellen Sonderausstellung „Dachauer Prozesse – Verbrechen, Verfahren und Verantwortung“ findet ab September eine Vortragsreihe an der KZ-Gedenkstätte Dachau statt. Diese befasst sich mit der Ahndung nationalsozialistischer Gewaltverbrechen durch US-Militärgerichte und die nachfolgende Rechtsprechung in der Bundesrepublik Deutschland. Neben den großen Konzentrationslagerprozessen werden ebenso die Verfahren wegen der Ermordung abgestürzter amerikanischer Flieger und Kriegsgefangener als auch deren juristische Grundlagen behandelt.

 

Anmeldung     Keine Voranmeldung notwendig

Ort     Besucherzentrum der KZ-Gedenkstätte Dachau, Pater-Roth-Str. 2a, 85221 Dachau

Die Teilnahme ist kostenlos. Die Veranstaltung ist im Live-Stream auf dem YouTube-Kanal der KZ-Gedenkstätte Dachau online verfügbar.