Presse
Die Pressestelle der KZ-Gedenkstätte Dachau unterstützt Sie gern bei Ihrer Berichterstattung über die Gedenkstätte oder das ehemalige KZ Dachau. Auf den folgenden Seiten finden Sie unser Archiv von Pressemitteilungen, Hinweise zur Beantragung von Drehgenehmigungen und Fotoaufnahmen in der Gedenkstätte sowie eine Auswahl von Bildern für Ihre Berichterstattung.
Wenn Sie für Ihre Berichterstattung konkrete Fragen an die Gedenkstättenleitung haben, nehmen Sie bitte frühzeitig Kontakt mit uns auf. Bei inhaltlichen Nachforschungen unterstützen wir Sie ebenfalls gern.
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Tel: +49 (0)8131-66997-125
Pressemitteilungen
Pressemitteilung
KZ-Gedenkstätte Dachau sagt Befreiungsfeier am 3. Mai 2020 ab
| 11. März 2020
Die KZ-Gedenkstätte Dachau hat beschlossen, die für Sonntag, 3. Mai 2020, geplante Feier zum 75. Jahrestag der Befreiung des Konzentrationslagers Dachau abzusagen. [mehr]
Pressemitteilung
KZ-Gedenkstätte Dachau begrüßt Urteil gegen Nikolai N.
| 10. Dezember 2019
Am Montag, den 9. Dezember 2019, fand am Amtsgericht in Dachau der Prozess gegen Nikolai N. statt. N. wurde Volksverhetzung und Hausfriedensbruch zur Last gelegt. [mehr]
Pressemitteilung
Hausverbot für Neonazis
| 11. Februar 2019
Pressemitteilung vom 6. Februar 2019 Konsequenter Umgang mit rechtsradikalem Besuch in der KZ-Gedenkstätte Dachau [mehr]
Pressefotos
Die folgenden Bilder stellen wir Ihnen gern für Ihre Berichterstattung über die KZ-Gedenkstätte Dachau kostenfrei zur Verfügung. Bitte geben Sie bei einer Veröffentlichung stets an, dass die Bildrechte bei der KZ-Gedenkstätte Dachau liegen. Wenn Sie Bilder in höherer Auflösung benötigen, senden Sie uns eine Nachricht.
Hinweise zu Filmaufnahmen
Grundsätzlich sind nur Dokumentationen oder Berichterstattungen möglich, die einen eindeutigen Bezug zur Geschichte des ehemaligen KZ Dachau oder zur heutigen KZ-Gedenkstätte haben. Die Entscheidung über die Erteilung einer Drehgenehmigung liegt immer bei der Gedenkstättenleitung. Ohne unterschriebene Drehgenehmigung ist das Filmen in der Gedenkstätte nicht gestattet.
Generell nicht gestattet ist das Filmen
- von inszenierten oder nachgestellten Szenen,
- von Fotos und Dokumenten im Museum und auf den Ausstellungstafeln aus urheberrechtlichen Gründen,
- aus erhöhter Position (darunter fallen Aufbauten jeder Art und Stative mit einer Höhe von über 1,70m)
- mittels Drohnen,
- im ehemaligen Krematorium,
- sowie Tonaufnahmen von geführten Rundgängen und Rundgangsleiter/-innen.
- Nicht gestattet ist außerdem das Interviewen von Besucher/-innen sowie Mitarbeiter/-innen der Gedenkstätte und Rundgangsleiter/-innen.
Dreharbeiten sind nur von Montag bis Freitag während der üblichen Öffnungszeiten der KZ-Gedenkstätte (9 bis 17 Uhr) möglich. Andere Besucher/-innen dürfen durch die Dreharbeiten sowie durch eventuelle Gerätschaften nicht gestört werden. Absperrungen wegen Filmaufnahmen werden nicht genehmigt. Bitte beachten Sie außerdem, dass das Gelände der Gedenkstätte nicht mit Transportfahrzeugen befahren werden darf. Auch bitten wir zu berücksichtigen, dass die Totenruhe nicht gestört wird.
Um über eine Drehgenehmigung zu entscheiden, benötigen wir von Ihnen folgende Angaben:
- Projekttitel
- Vorstellung des Projekts in wenigen Sätzen: Warum wollen Sie in der KZ-Gedenkstätte Dachau filmen?
- Geplante Dauer des Films oder Berichts
- Geplante Länge des Beitrags, der in der KZ-Gedenkstätte Dachau gefilmt werden soll
- Welche Bereiche der Gedenkstätte planen Sie zu filmen (Innenaufnahmen, Außenaufnahmen)?
- Verantwortliche/r des Filmteams
- Anzahl der Personen, die zum Filmteam gehören
- Angabe des Drehtags und der voraussichtlichen Drehdauer
Zur Beantragung einer Drehgenehmigung senden Sie bitte eine formlose E-Mail mit den benötigten Angaben an presse@kz-gedenkstaette-dachau.de. Die Entscheidung über die Erteilung einer Drehgenehmigung erfolgt in der Regel innerhalb einer Woche.
Hinweise zu Fotoaufnahmen
Für Fotoaufnahmen in der KZ-Gedenkstätte Dachau ist keine Genehmigung erforderlich. Es gelten allerdings einige Bedingungen, die zu beachten sind:
- Nicht gestattet ist das Fotografieren im ehemaligen Krematoriumsgebäude.
- Nicht gestattet ist das Fotografieren von Besucher/-innen und Rundgangsleiter/-innen.
- Bitte sorgen Sie dafür, dass Sie andere Besucher/-innen durch Ihr Fotografieren nicht stören.
- Bitte fotografieren Sie keine Fotos und Dokumente im Museum ab, da die Bildrechte zumeist nicht bei der Gedenkstätte liegen.
- Bitte verwenden Sie in den Ausstellungsräumen kein Blitzlicht.
- Nicht gestattet ist das Fotografieren aus erhöhter Position, beispielweise mittels Drohnen oder mittels Stativs mit einer Höhe von über 1,70m.
Fotoaufnahmen sind nur während der täglichen Öffnungszeiten (9 bis 17 Uhr) möglich.