Pressemitteilung
Ab 19. August 2021 GGG-Nachweis für Besuch der KZ-Gedenkstätte notwendig
| 18. August 2021
- Inzidenz im Landkreis Dachau an drei aufeinanderfolgenden Tagen über 50
- Nachweis einer Impfung, Genesung oder eines negativen Tests Voraussetzung für Betreten des Gedenkstättengeländes
- Einlasskontrolle im Besucherzentrum oder am weiteren Kontrollpunkt auf dem Weg zum ehemaligen Jourhaus
Weil die Inzidenz im Landkreis Dachau seit dem 15. August 2021 den Wert von 50 an drei aufeinanderfolgenden Tagen überschritten hat, tritt ab Donnerstag, den 19. August 2021, die so genannte „GGG-Regelung“ gemäß der 13. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung in Kraft. Deshalb müssen Besucher/-innen der KZ-Gedenkstätte einen digitalen oder schriftlichen Nachweis über einen negativen Test (entweder eines PCR- oder POC-Antigentests oder eines vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte zugelassenen, unter Aufsicht vorgenommenen Antigentests zur Eigenanwendung durch Laien (Selbsttests)), eine vollständige Impfung oder eine Genesung vorlegen.
Die Nachweise können an zwei Punkten zur Kontrolle vorgezeigt werden: entweder an der Infotheke im Besucherzentrum oder an der neuen weiteren Registrierungsstation zwischen Besucherzentrum und ehemaligem Jourhaus. Nach Verifizierung des Nachweises erhält jede/r Besucher/-in eine Eintrittskarte mit dem aktuellen Datum, die zum Einlass berechtigt. Diese muss aufbewahrt und auf Verlangen vorgezeigt werden. Darüber hinaus gilt auch weiterhin die Pflicht zur Kontaktdatenerfassung, welche entweder über die Luca App oder ein handschriftliches Formular bewerkstelligt werden kann (ebenfalls an der Infotheke im Besucherzentrum oder an der Registrierungsstation verfügbar).
„Die neue Situation stellt uns alle vor Herausforderungen. Unser ganzer Fokus liegt darauf, den Besucherbetrieb weiter aufrechtzuerhalten und die Gedenkstätte sowie das Museum allen Interessierten weiterhin zugänglich zu machen. Eine weitere Schließung möchten wir unbedingt vermeiden“, so Dr. Gabriele Hammermann, Leiterin der KZ-Gedenkstätte. „Wir bitten deshalb auch alle Besucher/-innen um ihr Verständnis und ihre Mithilfe.“
Aktuelle Informationen zu den jeweils gültigen Einlassbedingungen gibt es auf der Website der KZ-Gedenkstätte unter https://www.kz-gedenkstaette-dachau.de/aktuelles/nachrichten/
Darüber hinaus gelten zudem weiterhin die Hygiene- und Sicherheitsbestimmungen zur Eindämmung des Coronavirus.