Besucherordnung

Herzlich willkommen in der KZ-Gedenkstätte Dachau! Die heutige Gedenkstätte ist ein Ort zur Erinnerung an die Menschen, die im KZ Dachau litten, und an die über 41.500 Häftlinge, die zu Tode kamen. Sie hat den Charakter eines Friedhofs, eines Ortes der Trauer und des Gedenkens. Bitte unterstützen Sie uns in unserer Aufgabe, den Ort zu schützen, indem Sie einige Verhaltensregeln einhalten:

  • Lehrer/-innen, Gruppenleiter/-innen und Erziehungsberechtigte sind für das angemessene Verhalten der Jugendlichen, die sich in ihrer Begleitung befinden, verantwortlich.
  • Die Durchführung von Vermittlungsangeboten in der KZ-Gedenkstätte Dachau ist nur Personen gestattet, die von der Bildungsabteilung der Gedenkstätte lizenziert sind.
  • Es wird nicht empfohlen, das Gelände, die Ausstellungen und die ehemaligen Krematorien mit Kindern unter 12 Jahren zu besuchen.
  • Tragen Sie Kleidung, die der Würde des Ortes angemessen ist.
  • Bitte berühren Sie Relikte des Lagers und die Exponate in den Ausstellungen nicht. Sie sind von unersetzlichem Wert. Die Besucher/-innen haften für alle Schäden, die sie verursachen.
  • Aus Gründen der Denkmalpflege sind nicht alle Wege im ehemaligen Häftlingslager ausgebaut und nicht alle Gebäude für Rollstuhlfahrer/-innen zugänglich. Bitte wenden Sie sich an unser Personal im Besucherzentrum und in den Ausstellungen, wenn Sie Hilfe benötigen.

Nicht gestattet ist

  • in irgendeiner Form die Totenruhe zu stören.
  • das Tragen von Kleidungsstücken und Symbolen, deren Herstellung oder Vertrieb nach allgemein anerkannter Ansicht im rechtsextremen Umfeld anzusiedeln ist.
  • in irgendeiner Weise die Menschenwürde anderer, sei es wegen ihrer Herkunft, Hautfarbe oder Religion, zu verletzen.
  • das unbeaufsichtigte Abstellen von Gepäckstücken.
  • im ehemaligen Lagergelände:
    • das Rauchen, Essen und das Trinken alkoholischer Getränke
    • das Mitführen von Fahrzeugen aller Art
    • das Mitführen und Zeigen von Flaggen und Fahnen
    • der Einsatz von Mediengeräten mit Lautsprechern
  • die wörtliche Wiedergabe der Inhalte von geführten Rundgängen vollständig oder auszugsweise in Film, Ton oder gedruckter Form in den klassischen sowie digitalen Medien (Internet, Social Media u. a.).

Hunde

Bitte beachten Sie, dass es auf dem gesamten Gelände der KZ-Gedenkstätte Dachau nicht erlaubt ist, Hunde mitzuführen. Ausgenommen sind Blindenführ- und Assistenzhunde mit entsprechender Kennzeichnung.

Nur mit vorheriger Genehmigung durch die Gedenkstättenleitung möglich

  • Jede Form gewerblicher Film- und Tonaufnahmen
  • Die Ausgabe von Druckerzeugnissen aller Art
  • Befragungen der Besucher/-innen und Mitarbeiter/-innen
  • Das Mitführen und Anbringen von Plakaten und Transparenten
  • Veranstaltungen, eigenständige Gedenkfeiern, Demonstrationen
  • Musikalische und künstlerische Darbietungen

Einlassvorbehalt

Die Gedenkstätte Dachau behält sich vor, von ihrem Hausrecht Gebrauch zu machen und Personen, Parteien oder Organisationen, die durch antidemokratische, rassistische, antisemitische oder andere, dem Stiftungszweck widersprechende Äußerungen in Erscheinung getreten sind oder treten, den Zutritt zur Gedenkstätte zu verwehren oder sie von der Teilnahme an einer Veranstaltung auszuschließen. Dies gilt auch für den Ausschluss von Veranstaltungen und Vermittlungsangeboten im digitalen Raum, die die KZ-Gedenkstätte Dachau verantwortet.

Unsere Mitarbeiter/-innen sind angewiesen, diese Grundregeln für den Gedenkstättenbesuch durchzusetzen. Sie sind befugt, Verhaltensanordnungen zu erteilen. Wer diesen nicht Folge leistet, kann des Geländes verwiesen werden.

Wir bitten um Ihr Verständnis!

Die Gedenkstättenleitung