12 Bewachungsanlage
Mit dem Ausbau des Lagers in den Jahren 1937/38 entstand eine Bewachungsanlage, die den Gefangenen eine Flucht aus dem Häftlingslager unmöglich machen sollte. Als das Gelände ab 1948 ein Flüchtlingslager beherbergte, wurden der Lagerzaun und ein Wachturm entfernt. Mit der Entstehung der Gedenkstätte in den 1960er Jahren erfolgten die Rekonstruktion des fehlenden Wachturms und die Restaurierung der übrigen, zum Teil verfallenen Wachtürme. Teile der Lagerumzäunung baute man zu Anschauungszwecken nach. Die rekonstruierten Abschnitte befinden sich östlich des ehemaligen Wirtschaftsgebäudes und am Zugang zum Krematoriumsbereich.
Das Häftlingslager war im Norden, Osten und Süden von einer drei Meter hohen, stacheldrahtbewehrten Außenmauer umgrenzt. Im Westen diente der Fluss Würm als natürliche Grenze zwischen Häftlingslager und SS-Lager. Vor der Außenmauer und der Würm befanden sich zur Lagerseite hin ein elektrisch geladener Stacheldrahtzaun, ein Stacheldrahthindernis, ein zwei Meter tiefer Graben und eine Rasenfläche. Die SS bezeichnete diesen Grenzstreifen verharmlosend als „neutrale Zone“. Betrat ein Häftling diesen Bereich, galt er als fluchtverdächtig und wurde von den Wachen ohne Vorwarnung erschossen. Zur Bewachungsanlage gehörten sieben Wachtürme, die mit Maschinengewehren ausgestattet und rund um die Uhr mit SS-Posten besetzt waren.
Gefangene, die das Leben in ständiger Angst unter dem Terrorregime der SS nicht mehr ertrugen, wählten in ihrer Verzweiflung den Tod. Sie betraten absichtlich die „neutrale Zone“ oder warfen sich in den unter Starkstrom stehenden Stacheldraht. Manchmal zwangen SS-Wachen Häftlinge die Sperrzone zu betreten, um sie dann „auf der Flucht“ erschießen zu können.